Widerspruch

  • Widersprüche: werden immer vom Gemeinsamen Prüfungsausschuss (GPA) entschieden (Sitzungen finden zwei – dreimal im Semester statt)
  • Widerspruch kann eingelegt werden im Zeitraum innerhalb eines Jahres (falls kein Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung vorliegt, dann 1 Monat)
  • gilt für Prüfungsleistungen wie Klausuren, Hausarbeiten, Bachelor- und Masterarbeiten die entweder als nicht bestanden benotet wurden oder mit deren Bewertung die Studierenden nicht einverstanden sind, sowie für Prüfungsmodalitäten (z.B. Klausurdauer zu kurz usw.)

Beratung:

Bei Anfragen zu Widersprüchen soll grundsätzlich auf die Sprechstunde von Annemarie und Florian verwiesen werden. Man kann auch noch nachfragen, ob der/die Studierende eine Rechtsbehelfsbelehrung erhalten hat, um eine Info über die Widerspruchsfrist zu erhalten.