- Widersprüche: werden immer vom Gemeinsamen Prüfungsausschuss (GPA) entschieden (Sitzungen finden zwei – dreimal im Semester statt)
- Widerspruch kann eingelegt werden im Zeitraum innerhalb eines Jahres (falls kein Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung vorliegt, dann 1 Monat)
- gilt für Prüfungsleistungen wie Klausuren, Hausarbeiten, Bachelor- und Masterarbeiten die entweder als nicht bestanden benotet wurden oder mit deren Bewertung die Studierenden nicht einverstanden sind, sowie für Prüfungsmodalitäten (z.B. Klausurdauer zu kurz usw.)
Beratung:
Bei Anfragen zu Widersprüchen soll grundsätzlich auf die Sprechstunde von Annemarie und Florian verwiesen werden. Man kann auch noch nachfragen, ob der/die Studierende eine Rechtsbehelfsbelehrung erhalten hat, um eine Info über die Widerspruchsfrist zu erhalten.